Verbot von Konversionstherapien



 
Das Verbot von Konversionstherapien war überfällig. Schließlich hat es nun ganze 30 Jahre gebraucht, bis Homosexualität offiziell als Krankheit gestrichen wurde. Dieses Verbot muss aber auch über das 18. Lebensjahr hinaus gelten. Ein Coming-out ist nicht mit der Volljährigkeit abgeschlossen und junge Volljährige sind oft noch von    ihren Eltern abhängig und müssen daher weiter geschützt werden.

 

Aber noch immer nehmen Ewiggestrige und fundamentale Christen für die Durchsetzung ihrer veralteten Moralvorstellungen massive Schäden an Körper, Geist und Seele bei betroffenen Menschen in Kauf. Der Staat muss dem mit dem Strafrecht Einhalt gebieten. Selbst die Bibel kennt Homosexualität nicht als Krankheit.

 

Es macht Hoffnung, dass ein Minister der CDU diesen Schritt für mehr Respekt vor Vielfalt ging. Schließlich tut er das in Zeiten, in denen vielerorts, auch in den („christlichen“) Unionsparteien, gesellschaftlicher Rückschritt zur Norm zu werden droht.

 

Doch damit ist der Weg zur Normalität von sexueller Vielfalt noch lange nicht zu Ende. Menschen mit unterschiedlicher sexueller Identität werden nach wie vor benachteiligt – gesellschaftlich ohnehin, aber auch rechtlich. Es wird ihnen schwergemacht, selbstbestimmt ein Familienmodell ihrer Wahl zu leben. Homo- wie auch Transfeindlichkeit erleben in rechten, aber auch religiösen Gruppen geradezu eine unheilvolle Renaissance, ohne dass hier von politischer Seite ausreichend gegengesteuert wird. Das Verbot der Konversionsbehandlung ist ein guter Schritt, und ich hoffe, dass die weiteren Schritte ebenso in Kreisen der Unionsparteien mitgetragen werden.

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